Familienstellen Hypnose Supervision 
Praxis Stefan Schloß  - Lindau am Bodensee -

Vergütung/Kosten

Genaue Aussagen über Kosten und Preise zu machen, ist aufgrund des Spektrums meiner Angebote nicht ganz einfach und gilt es immer auch wieder individuell zu vereinbaren.

Gerne stehe ich Ihnen für ein erstes, unverbindliches Informationsgespräch per Telefon zur Verfügung.
Sie können mir Ihr Anliegen schildern, Erwartungen und Ziele äußern und natürlich auch Fragen stellen.

Als Privatpraxis rechne ich meine Leistungen für Hypnose, Supervision und Familienstellen grundsätzlich nur mit meinen Klienten direkt ab. Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.


Als exemplarische Beispiele zur Orientierung: 

  • Telefonisches Erstgespräch (ca.10-15 Minuten)                          kostenlos
  • Heilpädagogisches Einzelsetting/Hypnose (60Minuten)                110,00 €
  • Einzel-Supervision (60 Min)                                                      110,00 €
  • Hypnosystemische Einzelberatung (60 Minuten)                         110,00 €
  • Team- oder Gruppen-Supervision (60 Minuten)                          130,00 €
  • Familienstellen Einzelperson (60 Minuten)                                 130,00 €
  • Familienstellen Gruppe nach Vereinbarung


Heilpädagogische Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Supervision ist als Lehrtätigkeit im Rahmen der beruflichen Fortbildung umsatzsteuerfrei.                  Finanzgericht Münster Az: 15 K 1768/17 U

Beratung und Coaching sind Umsatzsteuerpflichtig nach den jeweils geltenden Prozentsätzen.

Die kostenfreie Absage eines Termins ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Später abgesagte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, da ich den Termin sonst nicht anderweitig vergeben kann.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) die Kosten einer Behandlung durch einen Heilpädagogen von gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Das bedeutet, dass sie als Klient mit einer gesetzlichen Versicherung, die Kosten selbst tragen müssen.

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen erstatten gegebenenfalls einen Teil der Kosten der Behandlung. Dies gilt es für jeden Klienten einzeln mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären.

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

  • Sie können Ihre Veränderungsprozesse zeitnah beginnen und haben keine mehrwöchigen Wartezeiten.
  • Sie haben keine Unterbrechung bei einem bereits laufenden Veränderungsprozess bis zu einer Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
  • Sie können die Dauer und die Häufigkeit Ihrer Sitzungen, nach Ihren persönlichen  Bedürfnissen, selbst bestimmen.
  • Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.
  • Sie benötigen keinerlei Formalitäten.
  • Ihre Behandlung wird nicht bei einer Krankenkasse aktenkundig.

Damit haben Sie eine Selbstauskunft über eine unterstützende Behandlung bei Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. eine private Kranken-, Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeitsversicherung) in Ihrer eigenen Verantwortung. Da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgt, werden keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben. Ich verpflichte mich Ihnen gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit.

Im Sinne meiner Klienten ist es mein Ziel, den Umfang und den Methodenschwerpunkt je nach Fortschritt und Ihren Bedürfnissen flexibel anzupassen, so dass Sie mich nicht länger als notwendig benötigen, ich Ihnen aber jederzeit gerne bei Bedarf zur Verfügung stehe.

Bei Anfahrten über 10 Kilometer, berechne ich eine Kilometerpauschale von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückweg.

Weitere Informationen und Fragen klären wir gerne bei einem Telefonat.

E-Mail
Anruf